Schießsport – Gaststättenbetrieb – vorübergehend behördlich untersagt!

Liebe Mitglieder und Freunde des Schießsports,

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wurden sämtliche Amateursportarten sowie der Gaststättenbetrieb seit dem 2.11.2020 behördlich vorerst untersagt. Dies veranlasst uns, den Schießbetrieb vorübergehend einzustellen und das Schützenhaus ab sofort bis auf Weiteres zu schließen, in der Hoffnung, uns gesund bald wiederzusehen.
 
Die Vorstandschaft
 
Ergänzung des Württembergischen Schützenverbandes 1850 e.V.:

Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neue Verordnung tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft.

Für den Bereich Schießsport haben sich Änderungen ergeben. Es ist ab sofort nur der Sport im Freien gestattet. Es dürfen nur noch öffentliche und private Sportanlagen bei denen es sich um weitläufige Außenanlagen handelt genutzt werden. Hierzu zählen nicht: offene und teilgedeckte Schießstände. Laut Information des Kultus- und Sozialministeriums fallen einzig Bogenplätze unter die Definition „weitläufige Außenanlage“. Die Nutzung der weitläufigen Außenanlagen ist nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes möglich. Es darf keine Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen. Sollten Sie Ihre Anlage nicht eingruppieren können, wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Behörde.

Vereinssitzungen dürfen nicht stattfinden.

Quellehttps://www.wsv1850.de/infothek/alles-zum-thema-corona/1129-16-12-2020-neue-corona-verordnung-aenderungen-im-sport

Weitere Informationen des Verbandes: https://www.wsv1850.de/infothek/alles-zum-thema-corona/zum-aushang-im-verein