Bereits Ende Mai 2017 hat der Bundestag Änderungen des Waffengesetzes auf der Grundlage der Beschlußempfehlung des Innenausschusses beschlossen (der DSB berichtete).
Die für Waffenbesitzer wichtigste Änderung betrifft die Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. Diese wurden verschärft: Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 oder 1 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. Für bereits erworbene A- und B-Schränke gilt der Bestandsschutz.
Diese sowie alle weiteren Änderungen können Sie dem Bundesgesetzblatt entnehmen. Und hier geht es zur Meldung des DSB.
Am Donnerstag, 06. Juli 2017 treten die Änderungen nun in Kraft.
Quelle: (http://www.wsv1850.de/index.php/aktuelles/wsv-news/642-aender)